Zertifizierung nach EN 1090-1
Die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des europäischen Parlaments und des Rates (Bauproduktenverordnung) legt die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten in Bezug auf ihre wesentlichen Merkmale sowie über die Verwendung der CE-Kennzeichnung für diese Produkte fest.
Ist ein Bauprodukt von einer harmonisierten Norm erfasst, so hat der Hersteller die Pflicht eine Leistungserklärung für das Produkt zu erstellen und dieses mit dem CE-Zeichen zu versehen, wenn er es in Verkehr bringt.
Harmonisierte Norm für tragende Stahl- und Aluminiumbauteile ist EN 1090-1:2009 + A1:2011.
Die Voraussetzungen für Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit ergibt sich aus dem Anhang ZA. Für tragende Stahl- und Aluminiumprodukten ist das System 2+ vorgesehen.
Technische Anforderungen an Produkte, die in EN 1090-1 fallen, sind in folgenden Ausführungsnormen geregelt:
- EN 1090-2:2018 - Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken
- EN 1090-3:2019 - Technische Regeln für die Ausführung von Aluminiumtragwerken
Als Nachweis, dass alle Vorschriften über die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit der harmonisierten Norm EN 1090-1 angewendet werden und dass die werkseigene Produktionskontrolle alle hierin vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt werden, erhält der Hersteller nach erfolgreicher Erstinspektion und jeweils nach erfolgreicher laufender Überwachung ein „Zertifikat über die Werkseigene Produktionskontrolle“ von einer dafür „notifizierten Stelle“.
Wir, die Metall-Zert GmbH, sind eine notifizierte Stelle nach Verordnung (EU) Nr. 305/2011 mit der Kennnummer: 2374 und damit befugt, Tätigkeiten eines unabhängigen Dritten zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten nach EN 1090-1: 2009+A1:2011 im System 2+ auszuführen.
Wir zertifizieren Herstellbetriebe aller Ausführungsklassen. Unsere Mitarbeiter sind mit der Arbeitsweise in metallverarbeitenden Betrieben vertraut, sodass wir uns sowohl als Partner von klein- und mittelständischen Betrieben als auch von Industriebetrieben verstehen.
Wir bieten im deutschsprachigen Raum ein Netzwerk von Inspektoren für den Bereich Produktzertifizierung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken nach EN 1090-1, an.
Eine Beratung zur Einführung der Werkseigenen Produktionskontrolle ist allen notifizierten Stellen durch die Bauproduktenverordnung und ISO/IEC 17065 untersagt. Allgemeine Fragen beantworten wir gerne.
Ablauf einer Zertifizierung
Sie als Hersteller richten ein System der Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) ein.
Ihr System der Werkseigenen Produktionskontrolle umfasst schriftliche Verfahrensanweisungen (z.B. als Handbuch, Arbeitsanweisungen oder ähnlichem) sowie regelmäßige Kontrollen und Prüfungen der angewandten Prozesse sowie deren Dokumentation.
Des Weiteren beschreiben Sie in Ihrem System die Anforderungen an ihr Personal, deren notwendige Qualifizierung und Weiterbildung. Die Verantwortlichkeiten, Befugnisse und das Zusammenspiel der Mitarbeiter, die eine leitende, ausführende oder prüfende Tätigkeit ausüben, müssen von Ihnen festgelegt werden.
Anforderungen an Messmittel und Prüfeinrichtungen, die einen Einfluss auf die Konformität Ihrer Bauteile haben, müssen von Ihnen festgelegt sein und deren Eignung muss regelmäßig überprüft werden.
Ihre Produktionseinrichtungen müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden. Die Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherungsträger sollten dabei berücksichtigt werden.
Die Mindestanforderungen an das System der WPK beschreibt EN 1090-1 sowie die zutreffenden Anwendungsnormen (z.B. EN 1090-2 oder EN 1090-3).
Sie als Hersteller führen eine Erstprüfung an einem von ihnen hergestellten Produkt aus.
Zweck der Erstprüfung ist es festzustellen, ob die Festlegungen in Ihrem Systems der Werkseigenen Produktionskontrolle geeignet sind, um Bauteile oder Bausätze im Geltungsbereich EN 1090-1 herzustellen.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
Um ein Angebot für die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle zu erhalten, nutzen Sie bitte unsere unterstützte Angebotserstellung:
Angebot einholenSenden Sie uns Ihren Antrag zur Zertifizierung .
Wir prüfen, ob der Antrag im Rahmen unserer Notifizierung abwickelbar ist und ein geeigneter Inspektor zur Verfügung steht.
Unser Inspektor stimmt den Termin zur Erstinspektion mit Ihnen ab.
In der Erstinspektion wird durch unseren Inspektor überprüft ob das bei Ihnen eingeführte System der Werkseigenen Produktionskontrolle geeignet ist, Produkte im Geltungsbereich EN 1090-1 und der entsprechenden Anwendungsnorm (EN1090-2 bzw. EN 1090-3) herzustellen.
Unser Inspektor beurteilt Ihre zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten, Ihr Personal und Ihre betriebliche Einrichtungen, ob diese für die Herstellung von Stahl- und/oder Aluminiumbauteilen gemäß den in EN 1090-2 und EN 1090-3 festgelegten Anforderungen ausreichen.
Werden im Rahmen der Erstinspektion wesentliche Nichtkonformitäten festgestellt, haben Sie in der Regel 8 Wochen Zeit die Behebung gegenüber der Zertifizierungsstelle nachzuweisen.
Ergibt die Erstinspektion, dass Ihre betrieblichen Festlegungen und Prozesse zur Durchführung von Arbeiten nach EN 1090-1 geeignet sind, Bauteile nach den Anforderungen dieser Norm herzustellen, stellt Ihnen die Zertifizierungsstelle ein Zertifikat über die Werkseigene Produktionskontrolle aus.
Ab dann dürfen Sie Ihre Produkte, soweit sie in den Geltungsbereich von EN 1090-1 fallen, CE-kennzeichnen und in Europa in Verkehr bringen.
Nach den in EN 1090-1 festgelegten Intervallen führen wir bei Ihnen Überwachungen durch.
Dabei überprüfen wir, ob Sie das eingeführte System der WPK aufrechterhalten und anwenden.
Werden im Rahmen der Überwachung wesentliche Nichtkonformitäten festgestellt, haben Sie in der Regel 8 Wochen Zeit die Behebung gegenüber der Zertifizierungsstelle nachzuweisen. Halten Sie die festgelegte Frist nicht ein, wird die Zertifizierung ausgesetzt und der Vorgang an die notifizierende Behörde (DIBt) gemeldet.
Wenn die laufende Überwachung ergibt, dass Ihre betrieblichen Festlegungen und Prozesse weiterhin zur Durchführung von Arbeiten nach EN 1090-1 geeignet sind, Bauteile nach den Anforderungen dieser Norm herzustellen, stellt Ihnen die Zertifizierungsstelle ein Zertifikat mit neuer Laufzeit aus.
Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle nach EN 1090‑1
Downloads
Zertifizierungsprogramm (PDF) Angebots-Anfrage Zertifizierung (PDF) Antrag Zertifizierung (PDF) Antrag Wechsel Zertifizierungsstelle (PDF) Checkliste Erstinspektion (PDF) Checkliste Überwachung (PDF) Checkliste Korrosions-Schutz (PDF) Erklärung zu Änderungen (PDF) Gebührenordnung (PDF) Zertifizierungsvertrag (PDF) Logoverwendung (PDF)Finden Sie von uns zertifizierte Unternehmen in Ihrer Umgebung
Zertifikat auf Echtheit überprüfen
Durch Eingabe der vollständigen Zertifikatsnummer oder durch Eingabe des vollständigen Firmennamens, können Sie überprüfen, ob das Zertifikat gültig.
Ausführungsklassen
Um die in EN 1090 geforderte Zuverlässigkeit des fertig gestellten Tragwerks zu erreichen, ist vor Ausführungsbeginn eine angemessene Ausführungsklasse (EXC), in der Regel als Bestandteil der Tragwerksbemessung, auszuwählen.
Die Ausführungsklasse definiert die Anforderungen für die Ausführung der Stahlkonstruktion als Ganzes, eines einzelnen Bauteils oder des Details eines Bauteils.
Die Anforderungen an die Ausführung steigen von EXC1 bis EXC 4 an.
In diese Ausführungsklasse fallen statisch und quasi-statisch beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S275 und Werkstoffdicke bis max. 20 mm und Kopf- und Fußplatten bis max. 30 mm, für die einer der folgenden Punkte vollständig zutrifft:
-
Tragkonstruktionen mit
- bis zu zwei Geschossen aus Walzprofilen ohne biegesteife Kopf-, Fuß- und Stirnplattenstöße mit einer maximalen Geschosshöhe von 3 m;
- druck- und biegebeanspruchte Stützen ohne Stoß;
- Biegeträgern mit bis zu 5 m Spannweite und Auskragungen bis 2 m;
- charakteristischen veränderlichen, gleichmäßig verteilten Einwirkungen/Nutzlasten bis 2,5 kN/m² und charakteristischen veränderlichen Einzelnutzlasten bis 2,0 kN;
- Tragkonstruktionen mit max. 30° geneigten Belastungsebenen (z. B. Rampen) mit Beanspruchungen durch charakteristische Achslasten von max. 63 kN oder charakteristische veränderliche, gleichmäßig verteilte Einwirkungen/Nutzlasten von bis zu 17,5 kN/m² (Kategorie E2.4 nach DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12, Tabelle 6.4DE) in einer Höhe von max. 1,25 m über festem Boden wirkend;
- Treppen und Balkonanlagen bis zu einer Absturzhöhe von 12 m in bzw. an Wohngebäuden;
- alle Geländer mit einer horizontalen Nutzlast bis qk = 0,5 kN/m nach DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12, Tabelle 6.12 DE;
- Landwirtschaftliche Gebäude ohne regelmäßigen Personenverkehr (z. B. Scheunen, Gewächshäuser);
- Wintergärten, Überdachungen, Carports an Wohngebäuden;"
- Gebäude, die selten von Personen betreten werden, wenn der Abstand zu anderen Gebäuden oder Flächen mit häufiger Nutzung durch Personen mindestens das 1,5-fache der Gebäudehöhe beträgt;
- Regalanlagen in Gebäuden bis zu einer Lagerhöhe von 7,5 m."
Die Ausführungsklasse EXC 1 gilt auch für andere vergleichbare Bauwerke, Tragwerke und Bauteile.
In diese Ausführungsklasse fallen statisch, quasi-statisch und ermüdungsbeanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700, die nicht den Ausführungsklassen EXC 1, EXC 3 und EXC 4 zuzuordnen sind.
Tragwerke aus Stahl bis zur Festigkeitsklasse S700, für die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Dachkonstruktionen von Versammlungsstätten / Stadien;
- Gebäude mit mehr als 15 Geschossen;
-
folgende Tragwerke oder deren Bauteile:
- Geh- und Radwegbrücken mit einer Spannweite über 15 m oder einer Fläche über 75 m2
- Straßenbrücken (ZTV-Ing beachten!)
- Eisenbahnbrücken (DBS 918005 beachten!)
- ermüdungsbeanspruchte fliegende Bauten,
- ermüdungsbeanspruchte Türme und Maste wie z. B. Antennentragwerke und Türme und Maste über 20 m Konstruktionshöhe,
- Kranbahnen,
- ermüdungsbeanspruchte zylindrische Türme wie z. B. Tragrohre für Schornsteine und zylindrische Türme über 20 m Konstruktionshöhe,
- Bauteile für den Stahlwasserbau, wie: Verschlüsse, Kanalbrücken und Schiffshebewerke. (TR-W beachten!)
Die Ausführungsklasse EXC 3 gilt auch für andere vergleichbare Bauwerke, Tragwerke und Bauteile.
In diese Ausführungsklasse fallen alle Bauteile oder Tragwerke der Ausführungsklasse EXC 3 mit extremen Versagensfolgen für Menschen und Umwelt, wie z. B.:
- Straßenbrücken und Eisenbahnbrücken (siehe DIN EN 1991-1-7) über dicht besiedeltem Gebiet oder über Industrieanlagen mit hohem Gefährdungspotential;
- Sicherheitsbehälter in Kernkraftwerken.
In diese Ausführungsklasse fallen vorwiegend ruhend und, falls ungeschweißt, auch nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus den in DIN EN 1999-1-1:2014-03, Abschnitt 3 geregelten Aluminiumlegierungen, für die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
-
Tragkonstruktionen mit
- bis zu zwei Geschossen aus Strangpressprofilen/Walzprofilen ohne biegesteife Kopfplattenstöße;
- druck- und biegebeanspruchte Stützen mit bis zu 3 m Knicklänge;
- Biegeträgern mit bis zu 5 m Spannweite und Auskragungen bis 2 m;
- charakteristischen veränderlichen, gleichmäßig verteilten Einwirkungen/Nutzlasten bis 2,5 kN/m2 und charakteristischen veränderlichen Einzelnutzlasten bis 2,0 kN;
- Tragkonstruktionen mit max. 30° geneigten Belastungsebenen (z. B. Rampen) mit Beanspruchungen durch charakteristische Achslasten von max. 63 kN oder charakteristische veränderliche, gleichmäßig verteilte Einwirkungen/Nutzlasten von bis zu 17,5 kN/m2 (Kategorie E2.4 nach DIN EN 1991-1-1/ NA:2010-12, Tabelle 6.4DE) in einer Höhe von max. 1,25 m über festem Boden wirkend;
- Treppen und Geländer in Wohngebäuden;
- Landwirtschaftliche Gebäude ohne regelmäßigen Personenverkehr (z. B. Scheunen, Gewächshäuser);
- Wintergärten an Wohngebäuden;
- Einfamilienhäuser mit bis zu 4 Geschossen;
- Gebäude, die selten von Personen betreten werden, wenn der Abstand zu anderen Gebäuden oder Flächen mit häufiger Nutzung durch Personen mindestens das 1,5-fache der Gebäudehöhe beträgt;
- an Wohngebäuden angeordnete Balkone, die höchstens 12 m über der Geländeoberfläche liegen.
Die Ausführungsklasse EXC 1 gilt auch für andere vergleichbare Bauwerke, Tragwerke und Bauteile.
In diese Ausführungsklasse fallen vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Aluminiumlegierungen, die nicht den Ausführungsklassen EXC 1, EXC 3 und EXC 4 zuzuordnen sind.
In diese Ausführungsklasse fallen vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Aluminiumlegierungen, für die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
- großflächige Dachkonstruktionen von Versammlungsstätten/Stadien;
- Gebäude mit mehr als 15 Geschossen;
- vorwiegend ruhend beanspruchte Wehrverschlüsse bei extremen Abflussvolumen;
-
folgende nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Tragwerke oder deren
Bauteile:
- Geh- und Radwegbrücken;
- Straßenbrücken (ZTV-Ing beachten!);
- Eisenbahnbrücken (DBS 918005 beachten!);
- Fliegende Bauten;
- Türme und Maste wie z. B. Antennentragwerke;
- Kranbahnen;
- zylindrische Türme wie z. B. Aluminiumschornsteine.
Die Ausführungsklasse EXC 3 gilt auch für andere vergleichbare Bauwerke, Tragwerke und Bauteile.
In diese Ausführungsklasse fallen alle Bauteile oder Tragwerke der Ausführungsklasse EXC 3 mit extremen Versagensfolgen für Menschen und Umwelt, wie z. B.:
- Straßenbrücken und Eisenbahnbrücken (siehe DIN EN 1991-1-7) über dicht besiedeltem Gebiet oder über Industrieanlagen mit hohem Gefährdungspotential;
- nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Wehrverschlüsse bei extremen Abflussvolumen. (TR-W beachten!)
- sonstige Bauteile, die nicht in EXC3 eingeordnet sind (Teil 4: 12-2012)
- Traggerüste (Teil 6: 10-2018)
- Schweißnähte beim Einbau von Fahrbahnübergängen in Betonbauteile (Teil 8: 12-2012)
- Fußgänger-Rückhaltesysteme (Teil 8: 12-2012)
- Tragkonstruktionen von Verkehrszeichenbrücken (Teil 9: 12-2012)
- Tragende Bauteile von Brücken, sowohl für die Werkstatt als auch für die Baustelle (Teil 4: 12-2012)
- tragende Bauteile von Fahrbahnübergängen, sowohl für die Werkstatt als auch für die Baustelle (Teil 8: 12-2012)
- Anschlüsse von Fahrbahnübergängen an Stahlbrücken (Teil 8: 12-2012)
- Einlaufrechen
- Schwimmpoller
- Stoßschutzeinrichtungen
- Wehrverschlüsse
- Schleusentore einschließlich ihrer Betriebsverschlüsse
- Revisionsverschlüsse
- Sonstige Betriebsverschlüsse
- Verschlüsse von Hebewerken
- Verschlüsse von Sturmflutsperrwerken
- Sicherheitstore
- Kanalbrücken
- Brückengeländer
- Baubehelfe, Nutzungsdauer < 2 Jahre (z. B. „Berliner Verbau“), außerhalb des Druckbereiches von Eisenbahnverkehrslasten
- Arbeitsbühnen
- Signalausleger/-brücke: Leerrohre, Bügel für Lagerung Schaltkasten und Aufstiegsschutz
- Lagesicherung
- Lärmschutzanlagen (Pfosten, Torsionsbalken, Konstruktionsteile für Türen, Steckträger)
- Fugen- und Übergangskonstruktionen
- Brückengeländer mit lärmabsorbierender Ausfachung und Reklametafel
- Gehsteige
- Stützbauwerke - Flügelbauwerke an Eisenbahnbrücken
- Auflagerkonstruktionen von Hilfsbrücken, die einzeln für die Baustelle gefertigt werden
- Verbindung von Opferplatten mit den standardisierten Auflagerkonstruktionen und z. B. der Spundwand.
- Baubehelfe, Nutzungsdauer < 2 Jahre (z. B. „Berliner Verbau“), innerhalb des Druckbereiches von Eisenbahnverkehrslasten
- Medienbrücken
- Anfahrbalken
- Geschraubte Befestigung von Stützpunkten der Oberleitung, von Lärmschutzwandpfosten sowie anderer geschweißter Stahlkonstruktionen auf Stahlbrücken
- Arbeitsbühnen Bauteil 8130.045
- Signalausleger/-brücke: Stütze / Riegel
- Verankerung im Fundament
- Traggerüste unter/ für Eisenbahnbrücken ohne Zugverkehr
- Stahlüberbauten einschl. Hilfsbrücken (Schweißtechnische Fertigung, mechanisches Verbinden sowie deren Korrosionsschutz)
- Bauteile für Stahl-Beton-Verbundbrücken
- Verbundbrücken mit einbetonierten Stahlträgern
- Brückenlager einschl. Festhaltekonstruktion
- Sonderbrückenlager
- Fahrbahnüberbrückungskonstruktionen
- Standardisierte und komplexe Auflagerkonstruktionen von Hilfsbrücken und Eisenbahnbrücken
- Aussteifungen gemäß Ril 804.4110
- Steuerstabkonstruktionen
- Tragkonstruktionen von Schiebebühnen, Drehscheiben, aufgeständerten Gleisanlagen und maschinentechnischen Anlagen unter Einwirkung von Lasten aus Zugverkehr
- Geschweißte Befestigung von Stützpunkten der Oberleitung, von Lärmschutzwandpfosten sowie anderer geschweißter Stahlkonstruktionen auf Stahlbrücken